Kolumne - Von einer Zensur des Internets

Autor: Sculd

Von einer Zensur des Internets

So oder so ähnlich könnte ein kleines Essay zum Thema 'Deutschlands neues Jugendschutzgesetz' beginnen, denn das neue Jugendschutzgesetz, das nach dem Massacker von Erfurt nach nur anderthalb Monaten Beratungszeit vom Deutschen Bundestag verabschiedet und vom Deutschen Bundesrat bestätigt worden ist, hat es wirklich in sich und kann in seiner Tragweite kaum überblickt werden. Nach diesem neuen Gesetz müssen Computerspiele, ähnlich wie Kinofilme, künftig mit differenzierten Altersfreigaben gekennzeichnet sein und nach einer Ausweitung der Befugnisse der Behöre für jugendgefährdende Schriften, die nun Behörde für jugendgefährdende Medien heisst, können ohne Verbotsanträge nach eigenem Ermessen dieser Behörde Webinhalte als jugendgefährdend eingestuft und diese Seiten auf die Verbotsliste gesetzt werden. Da die Umsetzung der Kontrolle von Webinhalten die Behörde vor technisch kaum zu bewältigende Probleme stellt, sieht der Gesetzentwurf auch die Möglichkeit vor, die Betreiber von Internetservern dazu zu verpflichten, jeder Abfrage von Datensätzen einen Filter vorzuschalten, deren Parameter ganz präzise von der Behörde für jugendgefährdende Medien vorgegeben werden und die als jugendgefährdend eingestufte Inhalte aus der Abfrage herausfiltern. Ein weiterer Punkt des Gesetzes berührt das Thema der Ponographie in all ihren Formen und Verfügbarkeit. Zukünftig wird es hier eine Erschwerung der Verfügbarkeit solcher Inhalte in allen Medien geben, da es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt, das die Schwere der Verfügbarkeit von pornographischen Inhalten für Kinder und Jugendliche zum Maßstab für die Umsetzung des allgemeinen Pornographie-Verbots macht und das nun in dem neuen Bundesgesetz in verschärfter Form umgesetzt werden soll.

Das neue Gesetz stellt eine Änderung der Einstellung des Staates, vertreten durch seine zahlreichen Institutionen im Bund und den Ländern, zur vom Grundgesetz gewährten freien Entfaltung der Persönlichkeit und Meinungsfreiheit seiner Bürger dar und sollte daher mit grösster Skepsis betrachtet werden. Die bislang praktizierte Praxis, die Belange der Bürger einer durch Vertreter der bürgerlichen Gruppen vollzogenen Selbstkontrolle zu überlassen, wird in Zukunft zu einer der elementaren Aufgaben des Staates werden. Die Vertreter der Gesellschaft, unsere Parlamentarier, sind nämlich zu der Auffassung gelangt, dass die gesellschaftliche Entwicklung einen Grad erreicht hat, an dem es vonnöten scheint, die Freiheiten der Gesellschaft zum Schutz der Gesellschaft vor den Folgen ihres eigenen Tuns, weiter einzuschränken. Dem ist angesichts einer für den einzelnen immer unüberschaubarer und komplizierter erscheinenden Umwelt prinzipiell nichts entgegenzusetzen, jedoch ist an der Form dieser Umsetzung massivst Kritik zu üben, da sie in der jetzigen Form einer möglichen Zensur der Gesellschaft und der Aufhebung des Datenschutzes gleich kommt. Der Ansatz, die Minderheiten der Gesellschaft vor den Auswirkungen von volksverhetzenden Schriften oder Medien zu schützen und Kinder und Jugendliche von in negativer Weise persönlichkeitsverändernden Einflüssen fernzuhalten, ist sehr zu begrüssen, resultiert daraus jedoch eine Erschwerung der Verfügbarkeit von allgemeinen Informationen oder Medien, dann ist das intolerabel. Informationen sind Allgemeingut und sollten zumindest für Erwachsene in freier Form und ohne die Verpflichtung einer Offenlegung von Persönlichkeitsdaten über die Altersangabe hinaus, verfügbar sein. Doch genau das macht das neue Gesetz nicht mehr möglich. In Zukunft muss sich jeder legitimieren, der Informationen und Medien abfragen oder beziehen will und wird dabei mehr Informationen über sich selbst und seine persönlichen Geohnheiten und Vorlieben preisgeben müssen, als er es bisher musste.

Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Initiative der Regierung, einen genetischen Ausweis für seine Bürger zu erstellen, der de Fakto nach EU Recht zu einer riesigen und kostenpflichtigen Datenbank für biotechnologische Unternehmen werden und durch die jeder Staatsbürger das Recht auf den Besitz seines Erbguts verlieren könnte. Im schlimmsten Fall wäre es zukünftig sogar denkbar, dass eine Gentherapie durch einen Mediziener an einem Patienten nicht mehr frei durchgeführt werden kann, da für den Einsatz bei patentiertem Erbgut nur auf dem Patent basierende Medikamente eingesetzt werden dürften. Soweit sind wir zum Glück noch nicht, da es noch gesetzliche Hürden gibt, die so etwas unterbinden, aber jeder sollte gewarnt sein.

Der staatlichen Institutionen neigen immer mehr dazu, die Bürger als Landsknechte und nicht als Staatsherren zu betrachten. Es ist also durchaus denkbar, dass diese Hürden fallen werden, ganz besonders angesichts einer anhaltenden Wirtschaftsflaute und den deutschen, im europäischen Vergleich ins Hintertreffen geratenen, Gentechnologieunternehmen, deren Kapitalisierung mögliche Staatseinkünfte von geschätzten 3 Milliarden Euro bedeuten würden. Doch damit ist noch lange nicht das Ende der Bestrebungen, die Freiheiten der Bürger einzuschränken, erreicht. Von der bayrischen Regierung gibt es das Vorhaben, eine Gesetzesinitiative in den Bundestag einzubringen, deren Inhalt das generelle Verbot für die Verbreitung von jugendgefährdenden Videofilmen, Computer- und Videospielen und das grundsätzliche Verbot von sogenannten Killerspielen vorsieht. Der erste Teil dieser Gesetzesinitiative berührt den Aspekt des Datenschutzes, da nun jeder Bürger, der ein solches Produkt nachfragt, dieses entweder im Ausland und damit durch die Zollbehörden oder über einen authorisierten Händler beziehen muss, dessen staatlichen Auflagen bis zur Offenlegung der Kundendaten reichen könnten und damit in eindeutiger Weise das Recht des Bürgers auf Annonymität und Schutz der Privatsphäre beschädigen. Der zweite Teil dieser Gesetzesinitiative berührt den Aspekt der freien Entfaltung, wodurch dem Bürger das Recht zusteht, innerhalb seiner Privatsphäre sein Leben nach seinen ganz eigenen Vorstellungen zu gestalten, jedoch mit der Einschränkung, dass durch dieses Tun kein Dritter zu Schaden kommen darf oder dessen Freiheiten dadurch eingeschränkt werden. Das generelle Verbot beschränkt diese Feiheit, da sich der Staat damit herausnimmt, selbst zu entscheiden, was für eine potentielle Gefahr für Dritte von der Gestaltung der persönlichen Freiheit des einzelnen ausgeht und da soziologisch-psychologische Studien zu dem Thema der Gewaltverherrlichung und ihren gesellschaftlichen Folgen keine eindeutigen Antworten auf praeventive Massnahmen geben, stünden den staatlichen Institutionen alle als geeignet erscheinenden Massnahmen für die Praevention zur Verfügung, was praktisch der Etablierung von Willkürentscheidungen durch zuständige Ämter und Behörden gleichkäme. Dieses Vorhaben ist also mit dem Versuch verbunden, grundlegende Freiheiten der Bürger einzuschränken und zugleich von diesen Persönlichkeitsprofile zu erstellen, deren Nutzen in Ökonimisierung, Kontrolle und Strafverfolgung liegen dürfte.

So sehr ich das Vorhaben des Kinder-, Jugend- und Minderheitenschutzes begrüsse, so sehr lehne ich dessen gesetzliche Umsetzung ab. Der Schutz des Einzelnen darf auf gar keinen Fall zu einem Verlust der grundlegenden Freiheiten der Gesellschaft führen. Zum einen kann so etwas zu Entwicklungen führen, wie wir sie in Deutschland vor siebzig Jahren erlebt haben, zum anderen entbindet es den einzelnen von der Verpflichtung, Verantwortung für die Gesellschaft zu tragen, da er sein eigenes Tun losgelöst von den Auswirkungen und immer mit einem Verweis auf die staatliche Verantwortung, praktizieren kann. So etwas ist falsch, da jeder einzelne die Gesellschaft ist und in seiner Wechselwirkung mit anderen den Staat schafft, der unsere Lebenswelt erzeugt. Die Verantwortung für die Zukunft unserer Gesellschaft obliegt uns allen und nur eine Miteinbeziehung des Einzelnen in die gestalterische Verantwortung wird eine für uns alle lebensfreundliche Gemeinschaft schaffen. Wir solten also äusserst vorsichtig damit sein, die Verantwortung als solche sträflich und bedrückend zu sehen, denn sie lässt uns wachsen und verantwortungsvoll im Sinne unserer Kinder handeln und das ist der beste denkbare Kinder- und Jugendschutz.

Ich möchte mein kleines Essay zu diesem Thema mit einem sehr treffenden Zitat von

Immanuel Kant beenden, das die Problematik dieses Themenklompexes sehr treffend

widerspiegelt.

Zitat:

Eine empirische Vorstellung, deren ich mir bewußt bin, ist Wahrnehmung; das, was ich zu der Vorstellung der Einbildungskraft vermittelst der Auffassung und Zusammenfassung ( comprehensio aesthetica)des Mannigfaltigen der Wahrnehmung denke, ist die empirische Erkenntnis des Objekts, und das Urteil, welches eine empirische Erkenntnis ausdrückt, ist Erfahrung.

In diesem Sinne,

Eure Sculd